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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1993 - 22 B 1709/93   

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https://dejure.org/1993,8104
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1993 - 22 B 1709/93 (https://dejure.org/1993,8104)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.1993 - 22 B 1709/93 (https://dejure.org/1993,8104)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 1993 - 22 B 1709/93 (https://dejure.org/1993,8104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung in der Hauptsache; Entscheidung in der Sache; Entscheidung über Unzulässigkeit des Verfahrens; Unzulässigkeit des Rechtsweges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1020 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 179
  • DÖV 1994, 129
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 5 BV 07.2162

    Keine Weitergabe von Adressdaten

    Wegen des Prozessurteils des Verwaltungsgerichts zum Hilfsantrag ist zwar eine Verweisung desselben im Berufungsverfahren wegen § 83 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 5 GVG ausgeschlossen (vgl. OVG NRW vom 6.8.1993 NVwZ 1994, 179; Rennert in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl. 2006, Rdnr. 37 zu § 41).
  • VGH Bayern, 03.11.2003 - 22 ZB 03.2451

    Rechtsfehlerhafte Klageabweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs,

    Wird gegen eine solche Entscheidung Berufung eingelegt bzw. Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist das Rechtsmittelgericht an der (erneuten) Prüfung der Rechtswegfrage auch durch die Vorschrift des § 17 a Abs. 5 GVG nicht gehindert; die Abweisung der Klage als unzulässig allein wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Gerichts stellt im Sinne dieser Vorschrift keine "Entscheidung in der Hauptsache" dar (BGHZ 119, 246/249 f.; BGH vom 19.3. 1993, MDR 1993, 755/756; OVG Münster vom 6.8. 1993, NVwZ 1994, 179; VGH Kassel vom 9.12.1993, NVwZ-RR 1994, 700/701; vgl. auch BVerwG vom 22.11.1997, BayVBl 1998, 603).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2014 - 5 B 240/14

    Zutrittsrecht zu dem allgemeinen öffentlichen Verkehr eröffneten Orten aufgrund

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 22 B 1409/93 -, NVwZ 1994, 178 f.; und vom 6.8.1993 - 22 B 1709/93 -, NVwZ 1994, 179.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95

    Rechtsmißbrauch durch Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtswegs zur Beiordnung

    Aber selbst wenn man die Klage nicht an dem fehlenden Rechtsschutzinteresse scheitern lassen wollte und der Auffassung wäre, daß der erkennende Senat wegen der sich aus § 17a Abs. 5 GVG ergebenden Bindungswirkung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 6.8.1993, DÖV 1994, 129) selbst in der Sache zu entscheiden hat und den Rechtsstreit nicht an das zuständige Gericht der Strafgerichtsbarkeit verweisen darf, würde die Klage keinen Erfolg haben.
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